Die Vorsorgeeinrichtung

Die Pensionskasse der vier Institutionen Klinik Arlesheim AG, Sonnenhof Arlesheim AG, Fondazione La Motta, Brissago und MTZ Sirius GmbH, Arlesheim trägt den Namen  Gemeinschaftsstiftung Klinisch-Therapeutisches Institut.

Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Pensionskasse keine Sammelstiftung ist, sondern wie es der Name sagt, eine Vorsorgeeinrichtung für direkt oder indirekt zum Verein Klinisch-Therapeutisches Institut gehörende Betriebe.

Die Gemeinschaftsstiftung besteht seit 1972, wurde damals aber unter dem Namen Fürsorgestiftung der Ita Wegman Klinik gegründet.

 

Der Stiftungsrat

Thomas Schneeberger
Arbeitgebervertreter, Stiftungsratspräsident

Jacqueline Schmid
Arbeitnehmervertreterin

Riccardo Lüthi
Arbeitgebervertreter

Frieder Recht
Arbeitgebervertreter

Ursula Signer
Arbeitnehmervertreterin

Patrick Meyer
Arbeitgebervertreter, Vizepräsident





Christin Wemheuer
Arbeitnehmervertreterin

 
 

Sandra Schorer, Arbeitnehmervertreterin (ohne Foto)

 

 

Angaben zur Stiftung

Sitz der Geschäftsstelle

Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG
Dornacherstrasse 230 / Postfach
4018 Basel
Tel. 061 337 17 08

 

Bank: Basellandschaftliche Kantonalbank IBAN CH77 0076 9016 3350 0137 2
Stiftung eingetragen unter der Nr. 110 im Register der Personalvorsorgeeinrichtungen nach BGV des Kantons Basel-Landschaft, Handelsregister CH-280.7.914.920-3 seit 17.07.1972.

 

Revisionsstelle
Copartner Revision AG, Basel


Experte für berufliche Vorsorge
DR. MARTIN WECHSLER AG, Hauptstrasse 105, 4147 Aesch

 

Vermögensverwaltung
ZKB 

Albin Kistler AG

 

Aufsichtsbehörde
BSABB, BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel, Eisengasse 8, 4001 Basel

Erläuterung wichtiger Begriffe und Zusammenhänge in der beruflichen Vorsorge

Die privaten Vorsorgeeinrichtungen, welche das Beitragsprimat anwenden, lassen durch die Arbeitgeber und ihre Arbeitnehmer paritätisch für jeden Versicherten ein Altersguthaben finanzieren, welches aufgrund des versicherten Lohnes bis zum Rücktrittsalter angespart wird. Erleidet der Versicherte im Laufe seines Erwerbslebens eine Gesundheitsbeeinträchtigung, die zur Invalidität führt, erhält er bis zum Rücktrittsalter eine Rente, welche unsere Stiftung jedoch extern rückversichert hat.
Das Altersguthaben muss bis zum Lebensende des Versicherten ausreichen, um die monatlichen Rentenbeträge bezahlen zu können. Diese monatlichen Auszahlungsbeträge werden aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung getrennt für Männer und Frauen berechnet. Man nennt den Berechnungsfaktor Umwandlungssatz, wegen der Umwandlung eines Kapitalbetrages in eine lebenslange monatliche Rente. Im Laufe der Zeit ändert sich die Lebenserwartung, die man auch technische Grundlagen nennt. Je länger die Lebenserwartung, umso notwendiger wird die Reduktion des Umwandlungssatzes. Es besteht also ein direkter Zusammenhang zwischen technischen Grundlagen und Umwandlungssatz.
Das Zusammenspiel zwischen Beiträgen und Leistungen, also das finanzielle Gleichgewicht, muss laufend in einem Finanzplan abgebildet werden. Dazu sind die erforderlichen Kapitalien zu ermitteln, was man durch Diskontierung erreicht. Ein Faktor dieser Berechnung ist ein Zinssatz, für dessen Höhe man Annahmen treffen muss. Man nennt diesen Zins den technischen Zins. Diese Annahme steht in direktem Zusammenhang mit der ebenfalls auf einer Annahme beruhenden Entwicklung der Kapitalerträge.

Der Technische Zins beträgt 1.75%

Ein weiterer Zusammenhang besteht bei einer Reduktion dieses Zinssatzes um 0,5% in der Verschlechterung des Deckungsgrades um 2%, weil das erforderliche Deckungskapital der Rentenbezüger um 5% steigt. Ausserdem besteht ein direkter Zusammenhang zwischen technischem Zins und Umwandlungssatz, der im Jahre 2018 erneut von 6% auf 5,3% gesenkt werden musst

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Der Rentenumwandlungssatz beträgt ab 2018 5.3%

Der Experte für berufliche Vorsorge berechnet jährlich aufgrund des Versichertenbestandes und der Bezugsberechtigten Rentner die erforderlichen Geldbeträge, um die Verpflichtung einer lebenslangen Rente erfüllen zu können. Erhöht sich nun die Lebenserwartung laufend, reichen die vorhandenen Altersguthaben nicht aus. Die Stiftung muss zur Finanzierung zusätzliche Mittel bereitstellen. Man nennt das Rückstellungen für Pensionierungsverluste. In der Vergangenheit konnten wir aufgrund der positiven Entwicklung an den Finanzmärkten oft jährlich über 1 Mio. an Gewinnen vereinnahmen, welche wir für diese Zwecke auf die Seite legten aber auch zur Erhöhung der Wertschwankungsreserve, welche erfahrungsgemäss 20% der Wertschriftenbestandes erreichen sollte. D.h. der Deckungsgrad müsste eigentlich 120% betragen.

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Die technischen Grundlagen basieren auf der Lebenserwartung nach BVG 2020

Die Verzinsung der Altersguthaben während deren Bildung hat einen massgeblichen Einfluss auf die Höhe bei Erreichen des Rücktrittsalters. Der Zinseszinseffekt ist ja allgemein bekannt. Wird die Verzinsung, welche lange Zeit 4% betrug, reduziert oder gar ausgesetzt, bedeutet dies eine markante Reduktion der späteren Renten.

Die Verzinsung der Altersguthaben erfolgt zu 1,5%

Jeder Versicherte erhält jährlich einen Versicherungsausweis, aus dem er das zu erwartende Altersguthaben, die daraus abgeleitete Altersrente und das Ersatzeinkommen im Invaliditätsfall ersehen kann. Diese Angaben basieren auf einer Hochrechnung für die ein Projektionszins angenommen wird. Es besteht ein Zusammenhang zwischen Projektionszins und dem für den technischen Zins angenommen Entwicklung der Kapitalerträge.


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Der Projektionszins beträgt 1.00%

Eine Vorsorgeeinrichtung zu betreiben bedeutet Arbeit und Kosten. Die Arbeit besteht in der Verwaltung der Vermögen und der Abbildung der Geschäftsvorgänge sowie der Versichertenmutationen. Die Kosten entstehen durch die beschriebene Verwaltungstätigkeit, die Prämie für Rückversicherung und vorgeschriebene Kontrollmassnahmen durch den Revisor, Experten und die Aufsicht. Es besteht ein Zusammenhang zwischen diesen Kosten und dem nicht kapitalbildenden Risikobeitrag von derzeit 2% der versicherten Löhne. Mit diesem Beitragssatz werden zurzeit 980'000 Franken generiert. Die Versicherungsprämie beträgt Fr. 390'000, die Verwaltungskosten Fr. 220'000. Mit dem verbleibenden Rest wird die Prämie des Schweizerischen Sicherheitsfonds finanziert, der in die Lücke springt, wenn Vorsorgeeinrichtungen Konkurs gehen und Rückstellungen für Langlebigkeit gebildet.

Ein Teil der Vermögensanlage erfolgt durch die Bewirtschaftung eigener Immobilien. Die Schweiz kennt den Mieterschutz. Eine unternehmerisch gestaltete Mietzinspolitik scheitert am engmaschigen Netz der Vorschriften. Die einzige Lücke im Netz bilden reguläre Mieterwechsel. Hier wird der Vertragsfreiheit jedoch eine Obergrenze von Angebot und Nachfrage in Form anfechtbarer missbräuchlicher Mietzinse gesetzt. Aufgrund der gesetzlichen Anlagehöchstgrenzen muss regelmässig eine Neubewertung der Immobilienschätzwerte erfolgen, weil der Bestand nicht über 50% des gesamten Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung betragen darf. Da ausserdem diese Verordnung zum BVG festlegt, dass eine einzelne Liegenschaft nicht mehr als 5% des Vermögens der Vorsorgeeinrichtung betragen darf, ist es für unsere Stiftung bei den heutigen Preisen fast unmöglich, Mehrfamilienhäuser zu erwerben. Abgesehen davon, dass institutionelle Investoren meistens bereit sind Traumgagen zu bieten.
Es besteht ein Zusammenhang zwischen Immobilienbewertung und Bruttorendite der Mietverhältnisse. Je höher die Bewertung, umso niedriger die Rendite bei gleichbleibendem Mietertrag. Ein weiterer Zusammenhang besteht zwischen Mietertrag und staatlich festgelegtem Referenzzinssatz. Sinkt dieser, sinken meist auch die bestehenden Mieten und umgekehrt.