Grenzbeträge und Mindestzinssatz 2027

« zur Übersicht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 den Mindestzinssatz für das Jahr 2027 festgelegt. Er erhöht den Mindestzinssatz von 1.25% auf neu 2%.

Schon im Oktober hatte der Bundesrat beschlossen, die AHV Rente um 1.59% zu erhöhen. Damit erhöhen sich auch alle Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge. Die maximale einfache monatliche Altersrente beträgt neu CHF 2'560 (vorher 2'520).

Die neuen Grenzbeträge (seit 1985 bis 2027) finden Sie hier.

« zur Übersicht
Anmelden