Dank des guten Anlagejahres 2019 hat der Stiftungsrat beschlossen, die Altersguthaben im 2019 mit 1.5% zu verzinsen.
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Dank des guten Anlagejahres 2019 hat der Stiftungsrat beschlossen, die Altersguthaben im 2019 mit 1.5% zu verzinsen.
Zusammensetzung Stiftungsrat ab 1.1.2021:
Arbeitnehmer:
Arbeitgeber:
Zusammensetzung Anlagekommission ab 1.1.2021:
Organisation und Aufgabenteilung ab 1.1.2021:
Organigramm ab 01.01.2020
Aktuelle Immobilien Projekte:
Update folgt
Deckungsgrad per 31.12.2019: 107.5%
Technischer Zinssatz: Bestätigung des technischen Zinssatzes von 2% per 31.12.2019 (BVG 2015)
Verzinsung Altersguthaben: 1.5%, Mehrverzinsung von 0.5%
Projektionszinssatz ab 1.1.2020 (für Hochrechnung Altersguthaben): BVG-Zinssatz 1%
Umwandlungssatz ab 1.1.2020: 5.3%
Renten ab 1.1.2020:
keine Altersrentenanpassung, da noch keine freien Mittel vorhanden
Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 6. November 2019 den Mindestzinssatz auch im Jahr 2020 bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Der Stiftungsrat hat sich für einen Anlagestrategiewechsel entschieden. Er kooperiert in diesem Bereich nun vermehrt mit der Sammelstiftung COOPERA und wird deren Anlagemöglichkeiten nutzen. Im Vorsorgereglement wurden Möglichkeiten der Weiterversicherung bei Pensenreduktion und das Thema Teilpensionierung aufgenommen.
Der freie Fall der Börsenwerte kotierter Aktien am Ende letzten Jahres hat auch unsere Vorsorgeeinrichtung getroffen. Kurz nach Jahresbeginn stiegen die Kurse wieder auf das vorangegangene Niveau. Da jedoch das Jahresende als Stichtag für die Bewertung der Anlagewerte verbindlich ist und nicht ein längerer Zeitraum, ist diese negative Momentaufnahme massgebend und beeinflusst zahlreiche Bewertungsfaktoren.
Der Technische Zinssatz für die Verzinsung des Rentendeckungskapitals wird im Jahr 2018 auf 2.25% reduziert und Ende 2019 auf 2%.
Für nächstes Jahr ist die Einführung der Möglichkeit, Pensenreduktionen ergänzend zu versichern und Vorsorgeleistungen bei Teilpensionierung zu beziehen, geplant.
Ab 1. Januar 2018 setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen:
Arbeitnehmervertreterinnen
Daniela Bossalini, La Motta Brissago (bisher)
Jacqueline Schmid, Sonnenhof (neu)
Ursula Signer, Klinik Arlesheim (bisher)
Annette Waldner, Klinik Arlesheim (neu)
Arbeitgebervertreter
Riccardo Lüthi, La Motta Brissago (neu)
Christoph Oling, Klinik Arlesheim (bisher)
Frieder Recht, Sonnenhof (bisher)
Thomas Schneeberger, Sonnenhof (neu)
Wir danken Brigitte Kohler (21 Jahre), Herrn Charles Wüest (32 Jahre), Peter Schneeberger (8 Jahre) ganz herzlich für die langjährige Zusammenarbeit.
Herr Wüest bleibt die beiden nächsten Jahre weiterhin unser Geschäftsführer.
Senkung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2018 von 6% auf 5,3%
Für Mitarbeitende, welche in den nächsten 5 Jahren pensioniert werden, gilt folgende Übergangsregelung:
Jahrgänge 1953/1954 5.9% (2018)
Jahrgänge 1954/1955 5.75% (2019)
Jahrgänge 1955/1956 5.6% (2020)
Jahrgänge 1956/1957 5.45% (2021)
Jahrgänge 1957/1958 5.3% (2022)
GARANTIE: Bei jeder Pensionierung wird selbstverständlich geprüft, ob mindestens die gesetzliche Rentenhöhe nach BVG zum derzeitig weiterhin gültigen Umwandlungssatz von 6,8% erreicht wird. Zur Auszahlung gelangt das höhere der beiden Ergebnisse.
Die versicherungstechnischen Grundlagen (biometrische Tafeln) der Pensionskasse werden von BVG 2010 auf BVG 2015 angepasst.
Reduktion des «Technischen Zinses» von 3% auf 2% in drei Schritten:
2017 auf 2.5%
2018 auf 2.25%
2019 auf 2%
Auslagerung der Geschäftsführung an die Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG, Basel-Bern-Zürich per 1. Januar 2020
Nachdem der Deckungsgrad per Ende April 2017 102,8% betrug, hielt dieser Trend per 31. Juli 2017 an.
Es geht um Versicherte, die im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) Pensionskassen-Kapital zum Kauf von Wohneigentum bezogen haben und es der Pensionskasse zurückzahlen wollen. Derzeit können sie das bezogene Kapital nur in Tranchen von mindestens 20 000 Franken zurückbezahlen. Das kann für Versicherte, die nicht über umfangreiche finanzielle Mittel verfügen, eine abschreckende Wirkung haben. Per 1. Oktober 2017 wird dieser Mindestbetrag auf 10 000 Franken gesenkt. Das soll die Versicherten zu vermehrten Rückzahlungen anregen, damit sie im Zeitpunkt der Pensionierung über ein höheres Vorsorgeguthaben verfügen. Der Beschluss geht auf das Postulat von Nationalrat Roberto Zanetti «Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages gemäss Wohneigentumsförderungsverordnung» (14.3210) zurück und wird mit einer Änderung der WEF-Verordnung umgesetzt.
Per Ende 2016 lag der Deckungsgrad bei 100,1% Dieses knappe Ergebnis ist auf eine ungenügende Rendite von nur gerade einmal 0,75% zurückzuführen. Gründe dafür sind ein unbefriedigendes Anlageergebnis und hohe Kosten für die Absicherung eins Teils der Wertschriften gegen Kurseinbrüche.
Erstmals erfolgt eine gemeinsames Bauprojekt mit der Sammelstiftung COOPERA in Itingen BL. An dem 20 Mio. Vorhaben partizipiert die Geminschaftsstiftung mit 5 Mio. oder 25%. Vorgesehen sind 45 Wohnungen.
Nach Abschluss der Revision liegt nun der Jahresbericht des Stiftungsrats vor und ist zum Download bereit.
An seiner Herbstsitzung hat der Stiftungsrat umfassende Leistungsverbesserungen beschlossen. Sie haben zum Ziel für mittlere Einkommen eine Rentenersatzquote (erste und zweite Säule kumuliert) von 70% zu erreichen.
Alter | 20–34 | 35–44 | 45–54 | 55–64 | |
---|---|---|---|---|---|
AGS | 6% | 9.5% | 11% | 13% | |
Beitrag AG | 3% | 4.75% | 5.5% | 6.5% | |
Beitrag AN | 3% | 4.75% | 5.5% | 6.5% |
AGS = Altersgutschrift, AG = Arbeitgeber, AN = Arbeitnehmer
Neu: Altersbeitragspflicht bereits ab Alter 20 (wie AHV) und Risikobeitrag ab Alter 18 je 1%
IV-Rente 40% des versicherten Lohns neu ohne Begrenzung.
Ausserdem gelten ab dem Jahr 2016 folgende Zinssätze:
Technischer Zins 3%, UWS 6%, Verzinsung Altersguthaben 1,25%, Projektionszins 1,5%
Der technische Zins zur Berechnung des Rückstellungsbedarfs der laufenden Renten wird ab 2015 von 3,5% auf 3,0% gesenkt.
Der Stiftungsrat passt den versicherten Lohn per 1.1.2015 an das Lohnniveau der neuen Klinik Arlesheim AG an. (Zusammenschluss von Ita Wegman Klinik und Lukas Klinik). Bisher entsprach die versicherte Lohnobergrenze der 4fachen maximalen AHV-Altersrente (Fr. 112'320), ab 1.1.2015 wird diese auf das 7fache (Fr. 197'400) hinaufgesetzt.
Der Stiftungsrat hat nach eingehender Prüfung entschieden die Idee einer Umwandlung der Gemeinschaftsstiftung in eine Samemlstiftung nicht weiter zu verfolgen. Die jetzige seit bald 30 Jahren gültige Form der Gemeinschaftseinrichtung bietet genügend Möglichkeiten flexibel den heutigen Anforderungen gerecht zu werden.
Im Zweckartikel der Stiftungsurkunde wird allerdings als Anschlusskriterium für weitere Firmen, nebst den Begriffen «wirtschaftlich oder finanziell» eng mit den ursprünglichen Stifterfirmen verbunden, «ideell» hinzugefügt.
Abendrot | Coopera | Swisscanto | Nest | GS-KTI | |
---|---|---|---|---|---|
Umwandlungssatz | 6.7 | 6.8 | 6.8 | 6.7 | 6 |
Verzinsung | 1.67 | 1.67 | 1.67 | 1.67 | 1.75 |
Deckungsgrad | 108.3 | 106.5 | 109.4 | 110.1 | 97.2 |
Techn. Zins | 3 | 3.5 | rückvers. | 3 | 3.5 |
Kosten pro Versicherten | 224 | 392 | 304 | 358 | 268 |
Rendite 2013 | 5.3 | 2.4 | 4.64 | 6.4 | 2.3 |
Quelle: SonntagsZeitung |
Frau Ursula Signer, Pflegefachfrau an der Ita Wegman Klinik, Stationsleitung Psychosomatik, folgt auf Frau Caroline Kühn als Stiftungsrätin Arbeitnehmervertreterin. Wir heissen sie herzlich willkommen.
Durch die Zusammenlegung von Ita Wegman Klinik und Lukas Klinik zur Klinik Arlesheim erhöht sich der Bestand der Versicherten erheblich. Daher stellt sich die Frage, ob anstelle eines Anschlusses an eine Sammelstiftung nicht die Umwandlung der jetzigen Gemeinschaftsstiftung in eine solche zweckmässiger ist.
Diese Frage wird derzeit studiert. Ein Grundsatzentscheid ist für Oktober geplant.
Vermögensverwaltungen öffentlicher Einrichtungen müssen neu der Finma unterstellt sein. Daher wechseln wir die Vermögensverwaltung zu Riedweg, Hrovat Partner, Basel
Das seit dem Jahre 2009 praktizierte Risikomanagement wird per sofort an die erweiterten Erfordernisse angepasst und erweitert.
Die Altersgutschriften der 45 Jährigen und Ältere müssen um 1% angehoben, die entsprechenden Beiträge um 0,5% bzw. 0.8% erhöht werden.
Falls der Deckungsgrad per Ende 2013 nicht bei den bereits erreichten 97% gehalten werden kann, muss der Sanierungsbeitrag des Jahres 2014 auf 3% angehoben werden. Derzeit sieht es jedoch nicht danach aus.
Der Technische Zinssatz wird auf Ende 2014 auf 3.25% gesenkt und per Ende 2016 auf 3%
Der Rentenumwandlungssatz beträgt ab 1.1.2014 6.25%, ab 1.1.2016 6%, für Neueintritte bereits ab 2014. Für die Jahrgänge 1949 und 1950 jedoch weiterhin 6.5%
Im Jahr 2014 gilt eine Mindestverszinsung der BVG-Alterguthaben von 1,75%, für die überobligatorischen Guthaben eine solche von 1,25%.
Ab 2015 wird für die Altersversicherung die Beitragsparität eingeführt, d.h. die Arbeitnehmerbeiträge werden auf das Niveau der Arbeitgeberbeiträge erhöht.
In Ergänzung der im Mai bereits gefassten Beschlüsse (weitere Reduktion des Umwandlungssatzes auf 6,5%, Umstellung der Technischen Grundlagen, Reduktion des technischen Zinses auf 3,5%) stand diesmal die Erhebung von Sanierungsbeiträgen auf der Tagesordnung. Aufgrund der erfreulichen Tatsache, dass sich der Deckungsgrad in den ersten 8 Monaten des Jahres 2012 von 89% auf 94% verbessert hat, setzte der Stiftungsrat den Sanierungsbeitrag auf 2,5% der versicherten Löhne fest. Betroffen sind die angeschlossenen Institutionen und ihre Arbeitnehmer. Rentenbezüger sind nicht betroffen, da die Gemeinschaftsstiftung in den letzten 10 Jahren leider keine Rentenerhöhungen vornehmen konnte; denn nur auf solchen können Sanierungsbeiträge erhoben werden.
Der Stiftungsrat fasste ausserdem den Grundsatzbeschluss, innerhalb der laufenden Legislatur den Anschluss der Stiftung an eine Sammeleinrichtung vorzunehmen. Derzeit wird dieses Vorhaben vorbereitet. Es wird eine Lösung angestrebt, die bestmöglich auf die Versicherten und Rentenbezüger zugeschnitten ist.
Christoph Oling, Stiftungsratspräsident
Der Stiftungsrat der Gemeinschaftsstiftung (Pensionskasse) hat das bereits bestehende Teilliquidationsregelement an die neuen Bestimmungen der ersten BVG-Revision angepasst und der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung unterbreitet. Diese hat am 12. Juli 2011 das ergänzte Reglement geprüft und genehmigt. Mit der Publikation in den angeschlossenen Betrieben beginnt die 30 tägige Beschwerdefrist. Der Wortlaut des Prüfungsberichtes ist im Intranet (Prozesslandkarte) einsehbar.
Gemeinschaftsstiftung Klinisch-Therapeutisches Institut
Christoph Oling, Stiftungsratspräsident